Die erbrachten Pflegestunden werden zulasten der Krankenversicherung direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Die Tarife sind in der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) geregelt und sind für alle ambulanten Pflegeanbieter gleich (öffentliche oder private Spitexorganisationen, In-House-Pflege oder Freiberufliche Pflege).
Im Kanton Bern gilt für alle Personen über 65 Jahre eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen. Diese beträgt maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.
Leistung | Ansatz pro Stunde |
Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination | CHF 76.90 |
Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung | CHF 63.00 |
Massnahmen der Grundpflege | CHF 52.60 |
Für Leistungen, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können ─ oder auch für Selbstzahlende ─ finden wir gemeinsam eine Lösung.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Bedarfsabklärung.